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S2 Lage

Das Sachgebiet 2 hat die Aufgabe der Feststellung und Darstellung der Lage sowie der Dokumentation und Information.

Lagefeststellung „Gefahrenabwehr"

Die Lagefeststellung erfolgt durch Entgegennahme von Lagemeldungen und falls notwendig durch zusätzliches Beschaffen von Informationen. Letzteres kann geschehen durch:

  • Anforderung von Lagemeldungen (i.d.R. bei Einsatzabschnittsleitern)
  • Eigene Erkundungen durch Angehörige des Stabes — TEL
  • Visuelle Erkundung durch Übertragung von Bild-Dokumenten
  • Sonstige Erkundungs-Aufträge

Dokumentation, Lagedarstellung und —auswertung

Die vorliegenden Informationen sind zu dokumentieren, zusammenzufassen, darzustellen und auszuwerten.

Hierzu gehören:

  • Führen des Einsatztagebuchs (Dokumentation aller Geschehnisse, z.B. auch von Besprechungen im Stab und Entscheidungen)
  • Führen der Lagekarte

In der Lagekarte sollen die Gefahrenlage (Anzahl, Art und Umfang der Schäden und ihre Auswirkungen), Einsatzabschnitte und Einsatzschwerpunkte dargestellt werden. Es können auch Einheiten der Gefahrenabwehr bildlich (mit taktischen Zeichen) dargestellt werden.

 

 

 

 

Weitergabe von Informationen

Die Aufgabe der Information hat Wirkung sowohl nach innen als auch nach außen.

Das Sachgebiet 2 sorgt für einen gleichmäßigen, den Umständen angemessenen Informationsstand in dem Stab — TEL. S 2 gibt im Auftrag des Leiters Stab — TEL Rückmeldungen an die Feuerwehreinsatzleitstelle, tauscht Informationen mit dem Verwaltungsstab ( VwS, soweit eingerichtet) aus und informiert externe Stellen.

Zu den Aufgaben der Information gehören im Einzelnen:

  • Informationen des Leiters Stab — TEL und der Sachgebiete in dem Stab — TEL , Herstellen eines gleichmäßigen Informationsstandes
  • Meldungen an die Feuerwehreinsatzleitstelle
  • Information des Verwaltungsstabes
  • Unterrichten nachgeordneter Stellen (i.d.R. der Leiter der Einsatzabschnitte)
  • Unterrichten der Bevölkerung (z.B. Veranlassen von Rundfunkdurchsagen, ggf. in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab)
  • Unterrichten anderer beteiligter oder betroffener Stellen
  • Pressearbeit bei Bedarf (siehe S 5)

Hierzu gehört die Formulierung von Warnmeldungen bei Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Bevölkerung. Ebenfalls ist in Abstimmung mit dem Leiter Stab — TEL festzulegen, auf welchem Wege die Warnung der Bevölkerung zu erfolgen hat.

Das Sachgebiet S 2 hält die für den Einsatz notwendigen Unterlagen und Entscheidungshilfen über ABC — Gefahrstoffe vor. Darüber hinaus sorgt es für das sach- und zeitgerechte Beschaffen externer Informationen.

Falls Pressearbeit durch S 2 erfolgt, gelten die Regelungen für S 5 sinngemäß.

Personelle Besetzung

  • Leiter Sachgebiet S 2
  • Lagekartenführer
  • Einsatztagebuchführer
  • Sachbearbeiter ... (nach Bedarf)