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S4 Versorgung

„Versorgung"

Das Sachgebiet regelt den Versorgungseinsatz. Es ist zuständig für die Versorgung der Einsatzstelle und der Einsatzkräfte (Anforderung, Bereitstellung und Zuteilung der Versorgungsgüter und -maßnahmen).

Hierzu gehört:

  • Heranziehen und Bereitstellen von Geräten für die Gefahrenabwehr (z.B. Atemschutzgeräte, Medizingerät)
  • Bereitstellen von Reserven an persönlicher Ausrüstung und Schutzbekleidung
  • Heranziehen und Bereitstellen von Fahrzeugen und Hilfsmitteln (Rettungsmittel zum Eigenschutz der Einsatzkräfte, Lkw, Tankwagen, Räum- und Hebegerät, Abstützmaterial, Zelte u.a.)
  • Heranziehen und Bereitstellen von Verbrauchsgütern (Löschmittel, Medikamente und Verbandstoffe, Kraftstoffe, Verpflegung)
  • Unterhaltung von Versorgungspunkten
  • Materialerhaltung
  • Rettungs- und sanitätsdienstliche Versorgung der Einsatzkräfte
  • Aufenthaltsbereiche und Unterkunft für Einsatzkräfte

Anforderungen sind in der Regel an die Feuerwehreinsatzleitstelle zu richten. Ein Teil des Bedarfs kann auch durch direkten Kontakt (z.B. über Verbindungspersonen) organisiert werden oder durch Abrufen bei gemeindlichen Ämtern, Bauhöfen oder Unternehmen. Das Verfahren ist mit der Feuerwehreinsatzleitstelle abzustimmen.

 

Einzelfahrzeuge und Spezialgeräte, soweit sie nicht zum Bestand taktischer Einheiten gehören, Materialreserven und Verbrauchsgüter sind in Listen zu erfassen, aus denen auch der Status (angefordert, unterwegs zur Einsatzstelle, am Versorgungspunkt bzw. einem Einsatzabschnitt zugewiesen) erkennbar ist.

 

 

Personelle Besetzung

  • Leiter Sachgebiet S 4
  • Sachbearbeiter  (nach Bedarf)