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S5 Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Bei großen und langandauernden Einsätzen und Großschadensereignissen ist in Abstimmung mit dem Leiter Stab — TEL ein eigenständiges Sachgebiet S 5 zu bilden. Solange es nicht eingerichtet ist, werden die Aufgaben im Sachgebiet 2 wahrgenommen.

Aufgaben:

  • Zusammenfassen und Aufbereiten der relevanten Informationen
  • Abstimmungen mit Pressestelle der Gemeinde / des Landkreises oder des Verwaltungsstabes (VwS)
  • Einrichten und Betreiben einer Presseinformationsstelle
  • Erteilen von Auskünften an Medien nach Bedarf
  • Organisieren und Durchführen von Pressekonferenzen
  • Erstellen von Presseberichten

Die Informationen sind bedarfsgerecht auch der Feuerwehreinsatzleitstelle und, sofern eingerichtet, dem Verwaltungsstab (VwS) zugänglich zu machen.

Der im Sachgebiet tätige Pressesprecher ist mit einer grünen Funktionsweste zu kennzeichnen.

Personelle Besetzung

  • Leiter Sachgebiet S 5
  • Pressesprecher (i.d.R. in Personalunion mit dem Leiter Sachgebiet 5)
  • Sachbearbeiter (Vertreter des Pressesprechers)